Beitrag:Albischer Seebund Strafen bei den Seealben: Unterschied zwischen den Versionen

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|GehörtZu=Albischer Seebund
 
|GehörtZu=Albischer Seebund
 
|Beitrag Titel=Strafen bei den Seealben
 
|Beitrag Titel=Strafen bei den Seealben
|Kommentar.Text=[Auf die Frage, ob es bei den Seealben die Todesstrafe gibt:]<br />
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|Beitrag Text=[Auf die Frage, ob es bei den Seealben die Todesstrafe gibt:]<br />
 
In Stein gehauen ist da noch nichts, ich könnte mir diese Form der Bestrafung (anders als im realen Leben) bei den Seealben aber auch durchaus vorstellen. Seegerichtsbarkeit dürfte relativ hart sein. Jemanden über die Planke gehen zu lassen, könnte auch als "Baruo das Urteil fällen lassen" verstanden werden.<br />
 
In Stein gehauen ist da noch nichts, ich könnte mir diese Form der Bestrafung (anders als im realen Leben) bei den Seealben aber auch durchaus vorstellen. Seegerichtsbarkeit dürfte relativ hart sein. Jemanden über die Planke gehen zu lassen, könnte auch als "Baruo das Urteil fällen lassen" verstanden werden.<br />
 
Ein echtes Gottesurteil, wie Quendan es für die Dämmeralben beschrieben hat, wäre dann wohl eher so etwas wie "Eine Runde ums Schiff schwimmen, während ein Seeungeheuer anwesend ist": Übersteht man die Runde ungefressen, war man wohl unschuldig (oder hat durch die Todesangst immerhin genug gebüßt). Wird das Schiff angegriffen, stand wohl die Anklage auf tönernen Füßen ;)
 
Ein echtes Gottesurteil, wie Quendan es für die Dämmeralben beschrieben hat, wäre dann wohl eher so etwas wie "Eine Runde ums Schiff schwimmen, während ein Seeungeheuer anwesend ist": Übersteht man die Runde ungefressen, war man wohl unschuldig (oder hat durch die Todesangst immerhin genug gebüßt). Wird das Schiff angegriffen, stand wohl die Anklage auf tönernen Füßen ;)

Version vom 23. Juli 2018, 12:03 Uhr