Hobgoblin: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Stewie (Diskussion | Beiträge) K (Quelle hinzugefügt) |
(überarbeitet) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Wesen | {{Wesen | ||
|Basistyp=Art | |Basistyp=Art | ||
− | |Kurzbeschreibung= | + | |Kurzbeschreibung=Missgünstige Feenwesen die Gnomen ähneln. |
|Artentypus=Feenwesen (Typus) | |Artentypus=Feenwesen (Typus) | ||
|Zauber=Blenden, Pech, Trugbild, Verwirren | |Zauber=Blenden, Pech, Trugbild, Verwirren | ||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
|Ware=Nein | |Ware=Nein | ||
}} | }} | ||
− | + | '''Hobgoblins''' sind gnomengroße Feenwesen, die häufig in [[Dragorea]] vorkommen. Sie gieren nach Gegenständen, die für ihren Besitzer von großem persönlichen Wert sind und gehen dabei sowohl mit List als auch mit Gewalt vor. Gelingt es jedoch, einen persönlichen Gegenstand des Hobgoblins zu stehlen, so kann er auf diese Weise beherrscht werden. Hobgoblins sind in der Lage, sich mittels Magie die Gestalt von [[Gnom]]en zu geben. | |
{{Listen}} | {{Listen}} | ||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
* [[Jenseits der Grenzen]] S. 109 | * [[Jenseits der Grenzen]] S. 109 |
Version vom 29. Juni 2016, 12:50 Uhr
Hobgoblin | |
---|---|
Basistyp | Art |
Typus | Feenwesen |
Zauber | Blenden ▪ Pech ▪ Trugbild ▪ Verwirren |
Meisterschaften | Berserker ▪ Leisetreter ▪ Überraschungsangriff II |
Merkmale | Dämmersicht ▪ Feenblut ▪ Feigling ▪ Gestaltwandler |
Größenklasse | 3 |
Monstergrad | 2 / 0 |
Beute | Kriegsbogen (8 Lunare), Kurzbogen (8 Lunare), gstohlene persönliche Gegenstände (5-15 Lunare) |
Hobgoblins sind gnomengroße Feenwesen, die häufig in Dragorea vorkommen. Sie gieren nach Gegenständen, die für ihren Besitzer von großem persönlichen Wert sind und gehen dabei sowohl mit List als auch mit Gewalt vor. Gelingt es jedoch, einen persönlichen Gegenstand des Hobgoblins zu stehlen, so kann er auf diese Weise beherrscht werden. Hobgoblins sind in der Lage, sich mittels Magie die Gestalt von Gnomen zu geben.
Quellen
Jenseits der Grenzen: Seite: 109
Quellen
- Jenseits der Grenzen S. 109