Heiliges Tier rufen: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Zauberer ruft ein Wesen des [[Tier (Typus)|Typus Tier]] bis maximal [[Monstergrad]] (als Einzelwesen) 2 oder [[Kreatur]] 6 herbei, das als Symbol oder heiliges Tier seiner [[Gott]]heit gilt. Das Wesen erscheint innerhalb weniger Ticks nach Auslösen des Zaubers und verschwindet augenblicklich, sofern es getötet wird oder der Zauber endet. Es folgen allen Anweisungen des Zauberers, die im Einklang mit den Geboten des Gottes stehen. | Der Zauberer ruft ein Wesen des [[Tier (Typus)|Typus Tier]] bis maximal [[Monstergrad]] (als Einzelwesen) 2 oder [[Kreatur]] 6 herbei, das als Symbol oder heiliges Tier seiner [[Gott]]heit gilt. Das Wesen erscheint innerhalb weniger Ticks nach Auslösen des Zaubers und verschwindet augenblicklich, sofern es getötet wird oder der Zauber endet. Es folgen allen Anweisungen des Zauberers, die im Einklang mit den Geboten des Gottes stehen. |
Version vom 8. März 2019, 19:54 Uhr
Heiliges Tier rufen | |
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⇐ Naturmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Naturmagie 3 |
Typus | Göttlich ▪ Herbeirufung |
Hinweis: Einige Werte dieses Zaubers stehen im Splitterwiki nicht zur Verfügung, siehe Richtlinien.
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Wirkung des Zaubers | Ruft ein Tier herbei, das als Symbol oder heiliges Tier der eigenen Gottheit gilt |
Heiliges Tier rufen (Zauber (Spruch) ▪ Ruft ein Tier herbei, das als Symbol oder heiliges Tier der eigenen Gottheit gilt) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond.
Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Tier bis maximal Monstergrad (als Einzelwesen) 2 oder Kreatur 6 herbei, das als Symbol oder heiliges Tier seiner Gottheit gilt. Das Wesen erscheint innerhalb weniger Ticks nach Auslösen des Zaubers und verschwindet augenblicklich, sofern es getötet wird oder der Zauber endet. Es folgen allen Anweisungen des Zauberers, die im Einklang mit den Geboten des Gottes stehen.
- Verstärkt
- Eines der gerufenen Wesen erhält außerdem den Aufsatz Göttlich berührt, sofern der Zauberer Glaube aufwendet.
Quellen
Splittermond: Die Götter: Seite: 162-171 (Symboltiere der Götter),144,