Beitrag:Selenia Baronien und Städte in Selenia
cat schreibt (Splittermond-Forum ▪ 2 März 2015 )
Die einzelnen Baronien in Selenia sind sehr unterschiedlich in der Größe, auch innerhalb der Arwinger Mark schon. Einige Baronien umfassen mehr Land, andere nur knapp das Umland der Burg des Landesherren. An vielen Stellen haben sich an oder um die Burgen der Barone (oder auch höherer Landesfürsten) Städte gebildet, so dass einige Barone (wie ja schon im Band zur Arwinger Mark benannt) ihren Sitz an/in den größeren Städten haben. Der Regionalband Selenia wird das Kaiserreich nicht komplett flächendeckend beschreiben und es wird eben auch keine durchschnitts Baronie beschrieben, sondern einzelne Stellen spezifisch. Besonders Arwingen werden wir nur noch Überblicksartig anfassen und keinesfalls detailierter beschreiben, als der Arwingen Band es getan hat. Du kannst also ganz frei eine Baronie in Arwingen setzen, deren Größe Du selbst bestimmst. Die Städte in Selenia haben in der Regel alle eine Form der "selbstständigen" Regierung, z.b. einen Stadtrat und/oder einen Bürgermeister, gleich, ob sie direkt am Sitz eines Fürsten liegen bzw. der Sitz eines Fürsten sind oder nicht. Ist ein Fürst vor Ort mischt er sich natürlich eher mal in die täglichen Stadtgeschäfte ein, als wenn sein Stammsitz irgendwo entfernt auf dem Land liegt und er nur über Boten von den Stadtgeschäften informiert wird. Das Recht der Selbsverwaltung mussten sich die Städte auch nicht erkaufen, dass wird als selbstverständlich erachtet. Die Städte sind trotzdem in keiner Form frei. Sie müssen immer noch Abgaben zahlen an den Landesfürsten und die Einwohner müssen regulär Kriegsdienst leisten, wenn der Fürst Truppen aushebt. Es gibt in Selenia einige Reichsstädte, die insofern frei sind, dass sie direkt dem Kaiser unterstehen. Also nur an diese Abgaben zahlen und auch nur diesem zum Kriegsdienst verpflichtet sind. In der Arwinger Mark allerdings gibt es keine solche Stadt. Selbst die größte Stadt Arwingen untersteht zunächst der Markgräfin und nicht direkt dem Kaiser.