Verliehene Schutzwirkung
Verliehene Schutzwirkung | |
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⇐ Schutzmagie ⇒ | |
Schwelle: Schwelle 3
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Voraussetzung: Hand des Zauberers
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Voraussetzung für: Geteilte Schutzwirkung
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Erzeugt: Erschöpft
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Hinweis: Die regeltechnische Wirkung dieser Meisterschaft darf nur paraphrasiert werden, siehe Richtlinien.
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Verliehene Schutzwirkung (Konkrete Meisterschaft (Schutzmagie, Schwelle 3) ▪ Bereits wirkende Schutzzauber können an Gefährten verliehen werden) ist eine Meisterschaft im Regelwerk von Splittermond. Diese Meisterschaft der Schwelle 3 kann gewählt werden für:
Alle bereits von ihm auf ihn selbst gewirkten kanalisierten Schutzzauber des Zauberers können als sofortige Reaktion für einige Ticks an ein anderes Ziel innerhalb der Wirkungsweite kanalisierter Zauber verliehen werden. Das neue Ziel unterliegt dem Zauber, als wäre er auf es selbst gezaubert worden.
Während der Zauber verliehen ist, ist der Zauberer selbst nicht von der Schutzwirkung betroffen. Wenn der Zauberer diese Meisterschaft nutzt, erhält er den Zustand Erschöpft
- Voraussetzung
- Hand des Zauberers (Allgemeine Magiemeisterschaft (Naturmagie, Bannmagie, Bewegungsmagie, Beherrschungsmagie, Erkenntnismagie, Felsmagie, Feuermagie, Heilungsmagie, Illusionsmagie, Kampfmagie, Lichtmagie, Schattenmagie, Schicksalsmagie, Schutzmagie, Stärkungsmagie, Todesmagie, Verwandlungsmagie, Wassermagie, Windmagie, Schwelle 1) ▪ Reichweite wird von "Zauberer" auf "Berührung" erhöht) in Schutzmagie
Verliehene Schutzwirkung ist Voraussetzung für…
- Geteilte Schutzwirkung (Konkrete Meisterschaft (Schutzmagie, Schwelle 4) ▪ Verbessert die Meisterschaft Verliehene Schutzwirkung)
Quellen
Splittermond: Die Magie: Seite: 97