Geisterwesen rufen III: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Zauberer ruft ein Wesen des [[Geisterwesen (Typus)|Typus Geisterwesen ]] und dem [[Beschwörbares Wesen (Merkmal)|Merkmal Beschwörbares Wesen]] 5 oder niedriger. Bei Erlernen des Zaubers muss ein passendes Wesen festgelegt werden, das in der Folge gerufen werden kann. Weitere Wesen können nur gerufen werden, wenn sie mit entsprechenden [[Meisterschaft]]en erworben werden.
  
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2019, 22:09 Uhr

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Geisterwesen rufen III
 ⇐ Todesmagie ⇒ 
Zauberart Spruch
Magieschulen Todesmagie 3
Typus BeschwörungGeisterwesen

Hinweis: Einige Werte dieses Zaubers stehen im Splitterwiki nicht zur Verfügung, siehe Richtlinien.
Zauberschwierigkeit 24
Wirkung des Zaubers Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Geisterwesen und dem Merkmal Beschwörbares Wesen 5 oder niedrieger

Zauberoptionen (EG-Einsatz) Verstärken

Geisterwesen rufen III Icon Vorlage Inoffiziell warnend 32.png

Geisterwesen rufen III (Zauber (Spruch, gg.: 24) ▪ Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Geisterwesen und dem Merkmal Beschwörbares Wesen 5 oder niedrieger ▪ Verstärkt: Das Wesen erhält die Modifikationen einer passenden Rolle) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für:


Todesmagie (Grad: 3)


Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Geisterwesen und dem Merkmal Beschwörbares Wesen 5 oder niedriger. Bei Erlernen des Zaubers muss ein passendes Wesen festgelegt werden, das in der Folge gerufen werden kann. Weitere Wesen können nur gerufen werden, wenn sie mit entsprechenden Meisterschaften erworben werden.

Verstärkt
Das Wesen erhält die Modifikationen einer passenden Rolle

Quellen

Splittermond: Die Magie: Seite: 187