Todesschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Verstärkt: Bei Auslösung des Zaubers werden auch etwaige [[Sterbend]] Zustände geheilt. | Verstärkt: Bei Auslösung des Zaubers werden auch etwaige [[Sterbend]] Zustände geheilt. |
Version vom 22. Oktober 2014, 13:53 Uhr
Todesschutz | |
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⇐ Schutzmagie ⇒ ⇐ Todesmagie ⇒ | |
Zauberart | Ritus |
Magieschulen | Schutzmagie 5 ▪ Todesmagie 4 |
Typus | Leben |
Hinweis: Einige Werte dieses Zaubers stehen im Splitterwiki nicht zur Verfügung, siehe Richtlinien.
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Zauberschwierigkeit | 27 |
Kosten (verstärkt) | K16V4 (K20V8 - 2EG) |
Zauberdauer | 5 Minuten |
Reichweite | Zauberer |
Wirkung des Zaubers | Schützt einmalig vor dem Tod |
Wirkungsdauer | Kanalisiert |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Kanalisierter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus |
Verstärken | -2 EG (Kosten +K4V4): Verstärkt Zauber |
Todesschutz ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Der Zauber schützt den Zauberer in begrenztem Maße vor dem Tod. Sollte er innerhalb der Wirkungsdauer eigentlich sterben (egal aus welchem Grund), erhält er stattdessen den Zustand Bewusstlos, eventuelle negative Lebenspunkte werden geheilt. Etwaige Zustände werden nicht geheilt, ebenso wie sonstige Quellen des Sterbens (wie etwa Ertrinken, wenn der Zauberer sich unter Wasser befindet) nicht ausgesetzt werden. Der Zauber endet, sobald er einmal seine Wirkung entfaltet hat.
Verstärkt: Bei Auslösung des Zaubers werden auch etwaige Sterbend Zustände geheilt.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 248
Beiträge zu Todesschutz
Autoren-Kommentare
Quellen
- Splittermond: Die Regeln S. 248