Waffe des Lichtes: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. Januar 2019, 00:11 Uhr
Waffe des Lichtes | |
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⇐ Kampfmagie ⇒ ⇐ Lichtmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Kampfmagie 2 ▪ Lichtmagie 2 |
Typus | Leuchten ▪ Schaden ▪ Waffe |
Zauberschwierigkeit | 21 |
Kosten (verstärkt) | K8V2 (K10V4 - 1EG) |
Zauberdauer | 5 Ticks |
Reichweite | Berührung |
Wirkung des Zaubers | Lichtschaden +1, Bonus gg. Untote, Geister- und Schattenwesen, Lichtstufe +1 |
Beeinflusst… | Lichtverhältnis |
Wirkungsdauer | Kanalisiert |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Kanalisierter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus |
Verstärken | -1 EG (Kosten +K2V2): Lichtschaden +2, Lichtstufe +2 |
Waffe des Lichtes (Zauber (Spruch, gg.: 21) ▪ Lichtschaden +1, Bonus gg. Untote, Geister- und Schattenwesen, Lichtstufe +1 ▪ Verstärkt: Lichtschaden +2, Lichtstufe +2) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für:
Kampfmagie (Grad: 2) ▪ Lichtmagie (Grad: 2)
Der Schaden einer mit diesem Zauber belegten Waffe erhöht sich um 1 Punkt Lichtschaden. Angriffe mit ihr sind um 2 Punkte erleichtert, wenn sie gegen Wesen der Typen Untoter, Geisterwesen oder Schattenwesen durchgeführt werden. Außerdem verbessert sie die Lichtverhältnisse im Umkreis von 5 Metern um 1 Stufe.
Dieser Zauber ist nicht mit anderen Zaubern kombinierbar, die ebenfalls die Typen Schaden und Waffe aufweisen.
- Verstärkt
- Der Zusatzschaden erhöht sich auf 2 Punkte Lichtschaden, die Lichtverhältnisse verbessern sich um insgesamt 2 Stufen.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 250
Beiträge zu Waffe des Lichtes
Autorenkommentar
Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 15.03.2014 )
Die Waffe des Lichts macht etwa zusätzlichen Lichtschaden, was gegen manche Untote ganz gut ist. ;) Dadurch konnte auch im GRW die Sonderregel bei dem Zauber mit dem Extraschaden gegen Schattenwesen weggelassen werden. Wer von denen verletztlich ist, der hat einfach das entsprechende Merkmal und entsprechend ist der Zusatzschaden für ihn verdoppelt.