Waffe aus Licht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. April 2016, 08:56 Uhr
Waffe aus Licht | |
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⇐ Lichtmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Lichtmagie 3 |
Typus | Herbeirufung ▪ Leuchten ▪ Waffe |
Zauberschwierigkeit | 24 |
Kosten (verstärkt) | K12V3 (K15V6 - 1EG) |
Zauberdauer | 9 Ticks |
Reichweite | Zauberer |
Wirkung des Zaubers | Erschafft Waffe aus Licht |
Beeinflusst… | Lichtverhältnis |
Wirkungsdauer | Kanalisiert |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Kanalisierter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus |
Verstärken | -1 EG (Kosten +K3V3): 2 Punkte Lichtschaden |
Waffe aus Licht ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für: Lichtmagie 3.
Der Zauberer erschafft eine beliebige Nahkampfwaffe aus strahlendem Licht, welche die Lichtverhältnisse im Umkreis von 5 Metern um 1 Stufe verbessert.
Verstärkt: Der Schaden erhöht sich um 2 Punkte Lichtschaden. Diese Verstärkung ist nicht mit Zaubern kombinierbar, die die Typen Schaden und Waffe aufweisen.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 250
Beiträge zu Waffe aus Licht
Autorenkommentar
Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 05.08.2014 )
Lichtschaden liegt nur dort vor, wo er explizit genannt ist. Also im Falle des Zaubers [Waffe aus Licht] bei der Verstärkung. Der sonstige Schaden ist regulärer Schaden. Das wäre sonst auch totaler Overkill gegen jeden, der gegen Lichtschaden verwundbar ist.
Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 05.08.2014 )
[Auf die Ausgangsthese, dass eine Waffe aus Licht auch nur Lichtschaden anrichtet:] Ich verstehe die Logik hinter dem Gedanken natürlich, aber das war tatsächlich eine reine Balancingfrage - mit vollem Lichtschaden würde sie sämtliche verwundbaren Wesen sprengen und da ein großes Ungleichgewicht reinbringen. Daher haben wir uns entschieden, dass sie in der Grundversion nur normalen Schaden anrichtet und als Lichtkomponente halt die Lichtverhältnisse verbessert werden (plus, dass man halt eine Waffe aus dem Nichts erschaffen kann).
Noldorion schreibt (Splittermond-Forum ▪ 02.12.2014 )
Vergiss nicht, dass du mit Waffe aus Licht eben eine Waffe aus dem Nichts herbeirufen kannst. Deine Waffe ist zerbrochen? Kein Problem. Du wirst von einem Attentäter im Badehaus überrascht? Kein Problem. Du stehst unbewaffnet bei irgendeinem gesellschaftlichen Anlass, als Chaos ausbricht? Kein Problem. Waffe des Lichts und Waffe aus Licht haben völlig unterschiedliche Anwendungsgebiete. Klar, wenn du schon eine Waffe hast, ist es viel sinnvoller, die zu verzaubern. Waffe aus Licht ist aber enorm praktisch, wenn du gerade keine Waffe hast, aber dringend eine brauchst.
Noldorion schreibt (Splittermond-Forum ▪ 28.01.2015 )
Ich sehe kein größeres Problem darin, dass man damit Waffen erzeugen kann, die der Fantasie des Zauberers entsprungen sind. Ich habe mir den Zauber ohnehin so vorgestellt, dass die Waffe aus purem Licht besteht, also gar nicht so feste Umrisse und so viele Details wie eine gewöhnliche Waffe hat. Wenn die Waffe nicht existiert, sondern ein reines Fantasieprodukt ist, würde ich einfach die Werte einer möglichst ähnlichen Waffe übernehmen. Dinge, die primär als Werkzeug genutzt werden (Brechstange), kann man damit allerdings nicht erzeugen, denn sonst könnte man argumentieren, dass alles als improvisierte Waffe genutzt werden kann - ich kann meinem Gegner ja auch mit dem Drei-Kilo-Folianten mit den seltenen Zaubern eins über die Rübe geben ;) Sprich: Nur gewöhnliche Waffen, keine Werkzeuge.
Noldorion schreibt (Splittermond-Forum ▪ 28.01.2015 )
Klar, du kannst mit der beschworenen Waffe alles machen, was du auch mit der normalen Waffe machen könntest. Ich wäre da als Spielleiter auch großzügig - grobe Werkzeuge wie Vorschlaghammer, Holzfälleraxt oder Spitzhacke würde ich vermutlich zulassen, das wäre aber Kulanz, nicht Regeltext. Schwierigkeiten hätte ich nur mit feingliedrigen Werkzeugen, die eindeutig keine Waffen sind. Wie gesagt wäre das meine Handhabung am Spieltisch - RAW sind definitiv nur Waffen möglich.
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Quellen
- Splittermond: Die Regeln S. 250